Hier mal ein kleiner Ausblick auf die wichtigsten allgemein gültigen Regel im Kleingarten
Gesetze für alles – das BKleinG
Alle Kleingärtnervereine in Deutschland unterliegen dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG). Bei nahezu einer Million Kleingärten gibt es ein paar, für alle geltende Regeln. Sie dürfen beispielsweise Obst und Gemüse nur für den Eigenbedarf anbauen. Verkaufen verboten! Auch die regional unterschiedliche Gartenordnungen können Ihnen detaillierte Vorschriften zur Gartennutzung machen: Oft gilt beispielsweise die Regel, dass ein drittel der Gartenfläche als Nutzpfläche zu gestalten ist.
Darf ich im meinem Kleingarten wohnen?
Ganz klar: NEIN! Das BKleinG legt fest, dass der Kleingarten nicht als Wohnsitz verwendet werden darf. Deswegen achten Sie bei der Planung oder dem Ausbau ihres Gartenhauses unbedingt darauf, die gesetzlichen Begrenzungen von maximal 24 QM (inklusive überdachtem Sitzbereich) strikt einzuhalten.
Die Gemeinschaft
Kleingärtnertum ist nichts für Eigenbrödler und oder Erimiten. Manch ein Kleingärtnerverein legt Wert auf strenge Konventionen.
So kann es sein, dass Mitglieder Sie auf die vernachlässigte Hecken oder den nicht gemähten Rasen hinweisen. Auch Er- und Abmahnungen vom Vorstand können bei ungepflegten Gärten zugestellt werden.
Ebenso hilft sich in den Vereinen gegenseitig und auch die Vorstandsmitglieder unterstützen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln .
Der Gemeinschaftsgedanke wird im Kleingärtnerverein sehr großgeschrieben. So sind Pächter verpflichtet, an den über das Jahr stattfindenden Gemeinschaftsarbeiten, mit anzupacken. Die geforderte Stundenzahl entscheidet die Mitgliederversammlung, genau wie die Höhe des zu Zahlenden Betrages wenn der Dienst nicht oder nicht in vollem Umfang geleistet wird.
Die Mittags- und Ruhezeiten
Die strickt einzuhaltende Mittagsruhe, Montag bis Sonntag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr gilt überall.
Ebenso gilt in ganz Hannover als Ruhezeit:
Montag bis Freitag von 19 Uhr bis 7 Uhr
Samstags ab 13 Uhr bis Montag um 7 Uhr